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ALLGEMEIN

Wie nehme ich am besten mit Ihnen Kontakt auf?

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Mein Sekretariat ist während der Öffnungs-zeiten telefonisch für Sie erreichbar. Bitte bedenken Sie, dass ein Anwalt auch auswärtige Termine (z. B. Gerichtstermine) wahrnehmen muss. Sollten Sie ohne Termin meine Kanzlei aufsuchen, kann daher nicht zugesichert werden, dass ich Ihnen zur Verfügung stehe. Sollte es sich um eine dringende Angelegenheit handeln, teilen Sie das bitte bei der Terminvergabe mit. Wir werden dann alles versuchen, um Ihnen einen zeitnahen Termin zu geben.

Sie können selbstverständlich auch per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen, bedenken Sie jedoch, dass eine Terminabsprache am Telefon schneller und einfacher durchgeführt werden kann.

Öffnungszeiten

Meine Kanzlei ist in der Zeit von:

Mo. - Do. in der Zeit von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Fr. in der Zeit von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr


geöffnet.

Ich bin gerne bereit auch Termine außerhalb dieser Zeiten mit Ihnen zu vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um mir ein genaues Bild über Ihre Angelegenheit machen zu können, benötige ich alle Unterlagen die damit in Zusammenhang stehen, z. B. Verträge, bisheriger Schriftwechsel, Bescheide usw. Sollte es sich um sehr umfangreiche Unterlagen handeln, fragen Sie am besten bei der Terminvergabe nach, welche Unterlagen benötigt werden.
Es ist sehr hilfreich, wenn Sie die Unterlagen schon vor dem Termin hier einreichen. Bei dem Termin bin ich dann schon über die Angelegenheit informiert und kann Sie beraten. Die Sichtung von umfangreichen Unterlagen ist während des Termins störend und meist nicht möglich.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie bitte den Versicherungsschein mit.

Falls die Angelegenheit über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abgerechnet werden soll, benötige ich Nachweise über Ihr Einkommen. Bei Beziehern von ALG II und Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) reicht hier der Leistungsbescheid. Bei allen anderen werden Unterlagen benötigt, aus denen sich das Einkommen und die Ausgaben (z. B. Mietvertrag) ergeben.

Muss ein Anwalt jedes Mandat annehmen?

Nein. Von einigen Ausnahmen (z. B. Pflichtverteidigung, Beiordnung) abgesehen, ist es der Entscheidung des Anwalts überlassen, ob er das Mandat annimmt. Dies dient auch dem Schutz des Mandanten. Es würde niemanden nutzen, wenn ein Anwalt eine Angelegenheit übernehmen müsste, obwohl er sich in dem jeweiligen Rechtsgebiet nicht ausreichend auskennt.
Das Mandat beginnt daher erst, wenn sich Anwalt und Mandant darüber einig sind, dass eine Vertretung stattfinden soll.

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