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Das Mietrecht umfasst die Überlassung einer Sache gegen Entgelt. Wenn man von Mietrecht spricht, meint man heute meist das Immobilienmietrecht. Hier kommt es immer wieder zu umfangreichen gesetzlichen Änderungen und ständigen Änderungen durch die Rechtsprechung. Ob Sie Mieter oder Vermieter sind, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei Immobilienmietverträgen ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen privaten Wohnraum oder um einen Gewerberaum handelt. Viele spezielle Vorschriften zum Mieter-schutz gelten nur für den privaten Wohnraum, nicht jedoch für Gewerberaum. So unterscheiden sich die Kündigungsvoraussetzungen, die Bedingungen für befristete Miet-verträge und vieles mehr. Weiter spielt die Frage ob eine private oder eine gewerbliche Nutzung vorliegt eine Rolle bei der Frage, inwieweit AGB´s in einem Mietvertrag gültig sind, bzw. was diese alles regeln dürfen.

Ob Sie Vermieter oder Mieter eines Wohn- oder Gewerberaums sind, ich berate und vertrete Sie gerne bei allen Problemen bei der Anbahnung und des Abschlusses eines Mietvertrages, insbesondere Rechtmäßigkeit von Mietvertragsklauseln innerhalb des Mietverhältnisses, wie z.B. Gewährleistung, Mietminderung, Schönheitsreparaturen und Nebenkostenabrechnung; Beendigung des Mietvertrages, also bei der Fragen nach Kündigungsvoraussetzungen, Kündigungsfristen und Kautionszahlungen.