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Jeder Bürger kennt das Strafrecht, aber keiner richtig. Welcher juristische Laie weiß schon was im Rahmen der Notwehr alles erlaubt, welche Taten ein Verbrechen darstellen und damit der Versuch strafbar ist oder wodurch eine Körperverletzung zu einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung wird? Diese Kenntnisse sind für eine Verteidigung in einem Strafverfahren aber unverzichtbar.

Aus diesem Grund hat jeder Beschuldigte das Rechts sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. Von diesem Recht sollte immer Gebrauch gemacht werden und zwar so frühzeitig wie möglich. Ihr Strafverteidiger hat das Recht die Ermittlungsakten einzusehen und Beweisanträge zustellen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann entschieden werden, ob eine Aussage sinnvoll ist. Hierbei ist zu entscheiden, ob eine schriftliche Ausfertigung ausreichend ist.

Tip

Machen Sie niemals eine Aussage bei der Polizei, ohne dies vorher mit Ihrem Strafverteidiger abgesprochen zu haben. Fehler die bei einer ersten Aussage gemacht werden, sind später nur schwer wieder zu korrigieren.

Bei „leichteren Straftaten“ wird Ihr Strafverteidiger darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt wird, notfalls gegen Auflagen.

Kommt es zu einem Strafprozess sollte auf einen Strafverteidiger unter keinen Umständen verzichtet werden. Das Strafprozessrecht ist ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, ein juristischer Laie findet sich in diesem nicht zurecht. Es müssen Beweisanträge gestellt, Zeugen befragt, Gutachten ausgewertet werden usw. Erst mit Hilfe des Strafverteidigers wird eine „Waffengleichheit“ mit der Staatsanwaltschaft hergestellt. Diese „Waffengleichheit“ ist notwendig um ein günstiges Urteil zu erreichen.

Bedenkt man, dass eine Verurteilung neben der eigentlichen Bestrafung häufig noch andere Folgen nach sich zieht, Arbeitsplatzverlust, Eintragung ins Vorstrafenregister usw., sollte auf die „Waffengleichheit“ vor dem Strafgericht nicht verzichtet werden.

Als Strafverteidiger vertrete ich Sie in allen Verfahren. Beginnend mit dem Ermittlungs-verfahren über das Strafverfahren vor dem Amts- oder Landesgericht. Ich vertrete Sie gerne auch in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren. Dies gilt auch für Jugendliche und Heranwachsende.