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Das Verkehrsrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen rund um den Straßenverkehr.

Hierbei geht es einerseits um Schadensersatzansprüche nach einem Unfall und andererseits, um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Schadenersatz / Zivilrecht

Bei den Schadensersatzansprüchen ist zunächst die Frage zu klären, wer den Unfall verschuldet hat und somit für die Schäden haftet. Aber selbst wenn diese Frage geklärt ist, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung, welche Schäden ausgeglichen werden müssen und insbesondere in welcher Höhe.

Die Versicherungen sind dazu übergegangen, umgehend Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen. Hierbei wird dann erklärt, dass sich die Versicherung um alles kümmern werde und die Einschaltung eines Anwalts die Angelegenheit nur verzögern würde. Hierbei geht es jedoch nicht um einen besonderen Kundenservice, der Geschädigte ist ja gar kein Kunde, sondern darum Geld zu sparen.

Die gegnerische Versicherung wird Sie nicht darüber aufklären, was alles als Schaden geltend gemacht werden kann. Da Versicherungen nur die Forderungen ausgleichen, die auch geltend gemacht werden, geht es hier um bares Geld.
Nur der Anwalt wird Sie darüber aufklären, welche Forderungen geltend gemacht werden können.
Die meisten Geschädigten wissen nicht, dass Ihnen ein Anspruch auf allgemeine Unkosten-pauschale, Nutzungsausfall, Wertminderung usw. zusteht und verschenken diese Ansprüche. Auch die Kosten für den Anwalt stellen einen Schaden dar und müssen von der Versicherung im Rahmen der Haftung übernommen werden.

Unverzichtbar ist ein Anwalt, wenn Personen verletzt wurden und es um einen Ausgleich für die Verletzungen geht. Neben der Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes kommen hier Ansprüche auf Ausgleich eines Haushaltsführungsschadens, Rentenzahlungen und Verdienstausfall in Betracht.

Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht

Nirgendwo ist die Gefahr sich strafbar zu machen so groß wie im Straßenverkehr. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß handelt es sich zwar nur um eine Ordnungswidrigkeit, die Auswirkungen können hier jedoch schon enorm sein. Neben einer Geldbuße droht hier auch immer ein Fahrverbot. Ein solches kann beträchtliche Auswirkungen haben, je nach beruflicher Tätigkeit, sogar existenzgefährdend sein.

Aber auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch ist schnell eröffnet. Ein Unfall mit Personenschaden führt zu einer Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung, ein unbemerkter Unfall zieht Ermittlungen wegen Unfallflucht nach sich und auch die Fahrt unter Alkohol stellt ab einem gewissen Promillegehalt eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch dar.

Egal ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, aufgrund der drohenden Konsequenzen sollte auf die Unterstützung eines Strafverteidigers nicht verzichtet werden. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich diesbezüglich auf meine Ausführungen unter dem Stichwort Strafrecht.



Ich bin gerne bereit Sie in den oben genannten Bereichen zu beraten und außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.